Wenn Sie Ihre Wohnung als Ferienwohnung vermieten oder ein Gästezimmer zur Vermietung freigeben möchten, müssen Sie in Bonn eine Genehmigung beantragen. Grund dafür ist das Wohnraumschutzgesetz bzw. die Zweckentfremdungssatzung der Bundesstadt Bonn. Die Stadt möchte so eine Zweckentfremdung von Wohnraum durch große Unterkunfts- und Beherbergungsportale vermeiden.
Wer das Wohnraumschutzgesetz der Stadt Bonn nicht einhält und seine Wohnung ohne Genehmigung trotzdem untervermietet, dem drohen Geldbußen von bis zu 50.000 Euro.
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